Bundesweiter Protest-Aktionstag
Kein Planungssicherstellungsgesetz!
Am 24.05.2020 ruft das bundesweite Bündnis der Trassengegner-Bürgerinitiativen zum Protest-
Aktionstag auf. An zahlreichen Orten entlang der geplanten Stromtrassen Juraleitung, Südlink,
Südostlink, Ostbayernring und Ultranet finden Aktionen statt, um gegen die Beschleunigung von
Planungsverfahren durch rechtswidriges Unterhöhlen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim
Netzausbau zu protestieren. Gemeinsamer Aktionskonsens der Initiativen ist die Forderung nach
einer dezentralen Energiewende.
Widerrechtliche Ausschaltung der Öffentlichkeit
Unter dem Vorwand, das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sei zur Aufrechterhaltung von
ordnungsgemäßen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Vorhaben wie die Planung von
Stromtrassen nötig, werden neben rechtsstaatlichen Grundsätzen lang erkämpfte Bürgerrechte
eliminiert. Dieses verfassungswidrige Handeln gefährdet zunehmend den gesellschaftlichen Frieden.
„Man schafft hier bewusst ein rechtlich fragwürdiges Gesetz mit dem Ziel, Verfahrensvorschriften
auszuhebeln und nutzt die Krisenzeit, um in der Öffentlichkeit umstrittene Projekte voranzutreiben.
Sogar der Rechtsschutz gegen dieses rechtswidrige Handeln soll ausgeschaltet werden“, ist
Rechtsanwalt Baumann aus Würzburg, der viele Trassengegner-Bürgerinitiativen rechtlich vertritt,
überzeugt.
Presseerklärung zum Artikel der Mainpost vom 12.05.2020 "Der Antrag ist gescheitert"
Unsere Bürgerinitiativen hatten Mitte April gemeinsam mit den Bürgerinitiativen aus Thüringen und Hessen durch Rechtsanwalt Wolfgang Baumann bei der Bundesnetzagentur die Aussetzung des Bundesfachplanungsverfahrens beantragt bis die von den Landesbehörden angeordnete Ausgangsbeschränkungen aufgehoben sind. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist aufgrund der Corona-Krise stark beschnitten.
Diesen Antrag hat die Bundesnetzagentur nun abgelehnt mit der Begründung, dass die Beteiligungsmöglichkeiten während der Corona-Krise nicht unzumutbar erschwert seien. Die Planungen laufen trotz fehlender Rechtsgrundlagen einfach weiter. Es geht hier nicht mehr um Recht, sondern um das Ausüben von Macht durch die BNetzA und um politische Durchsetzung.
Inzwischen haben die CDU/CSU- und SPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ vorgelegt. Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021 gelten und sieht vor allem Online-Beteiligungen vor. Mit diesem Gesetz werden Bürgerrechte massiv beschnitten, um Verfahren im Windschatten von Corona beschleunigt politisch durchzusetzen, ohne dass die Öffentlichkeit und Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können.
Bürgerinitiativen fordern Moratorium beim Netzausbau
Scheinbeteiligung beim Planungsverfahren von Höchstspannungstrassen im Schatten von Corona
muss abgelehnt werden
Aufgrund der Corona-Pandemie können Erörterungstermine gemäß § 15 NABEG nicht stattfinden-
Von Seiten der Vorhabenträger wurden nun die Teilnahmebedingungen an den Planungen im
Eiltempo geändert. Ungeachtet der weltweiten Krise, die nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche
betrifft, versuchen Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber, das Netzausbau-Verfahren
mit „vorläufigen Untersuchungsrahmen“ über Online-Ersatzlösungen, per Post oder Telefon anstelle
von Informationsveranstaltungen und öffentlichen Terminen beim Beteiligungsverfahren zu
beschleunigen. Wer diese Teilnahmebedingungen aus technischen oder privaten Gründen nicht
erfüllen kann, wird von dem einfach weiterlaufenden Verfahren ausgeschlossen und damit in
unzulässiger und rechtswidriger Weise diskriminiert.
Das Konzept der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung beruht auf gemeinsamen
Veranstaltungen, Erörterungstermine dienen dem Austausch zwischen Einwendern und
Vorhabenträgern. „Es ist in höchstem Maße unanständig, dass die Bundesnetzagentur und
Übertragungsnetzbetreiber die Ausnahmesituation im Schatten von Corona dazu nutzen wollen, das
Verfahren unter erschwerten Bedingungen voranzutreiben“, kritisiert die Sprecherin des
bundesweiten Bündnisses der Trassengegner-Bürgerinitiativen, Dörte Hamann. „Die Bürgerinitiativen
von Südlink, Südostlink, Ostbayernring, Ultranet und Juraleitung stehen deshalb in ihrem Protest
gegen den überdimensionierten Netzausbau weiterhin geschlossen zusammen. Wir lehnen die
Schein-Beteiligung beim Netzausbau-Verfahren im Schatten von Corona entschieden ab und fordern
die Vorhabenträger auf, die Planungen auszusetzen, wenn Erörterungstermine nicht vollumfänglich
durchgeführt werden können.“
Bürgerinitiativen stellen Antrag auf Aussetzung von SuedLink-Verfahren wegen Corona-Pandemie
Unsere Bürgerinitiative hat am 16.04.2020 gemeinsam mit anderen BI's den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens der Bundesfachplanung für die HGÜ-Leitungen Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Bergrheinfeld/West durch Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gestellt.
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der Kanzlei Baumann:
Bürgerinitiativen stellen Antrag auf Aussetzung von Sued-
Link-Verfahren wegen Corona-Pandemie
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat heute bei der Bundesnetzagentur
in Bonn den Antrag von hessischen, thüringer und unterfränkischen Bürgerinitiativen
gegen SuedLink gestellt, das Bundesfachplanungsverfahren für die
Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Bergrheinfeld/
West so lange auszusetzen, bis die von den Landesbehörden angeordnete
Ausgangsbeschränkung aufgehoben wird. Gleichzeitig wurde beantragt, die Einwendungsfrist
gegen jüngst vorgelegte Alternativkorridore bis einen Monat nach der
Aufhebung der landesbehördlichen Ausgangsbeschränkung zu verlegen.
Zur Begründung tragen die Antragsteller vor, dass in den letzten Wochen während
der Einwendungsfrist nach den Länderverordnungen in Hessen, Thüringen und Bayern
die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert
werden mussten. Daher habe es keine Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch
wegen der Neuprojektierungen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Transnet
BW gegeben. Auch die Bibliotheken seien größtenteils geschlossen gewesen.
Nur ein geringer Teil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger würden über eine
technische Ausstattung für Konferenzschaltungen verfügen. Damit sei eine echte
Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen gewesen.
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