Widerstand wächst bundesweit!
Erstmals wurde das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. Jarass zum NEP 2030 in einer Pressekonferenz am 16.01.2020 in Berlin vorgestellt. Auftraggeber des Gutachtens war der Initiativkreis NEP 2030, dem Bürgerinitiativen gegen SuedLink, Süd-Ostlink, Ultranet und Juraleitung P53, die Nürnberger N-ERGIE Aktiengesellschaft, der BUND Naturschutz, die NaturFreunde Deutschlands, Vereine und zahlreiche Kommunen angehören und der durch den Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann unterstützt wird. Hier formiert sich der Widerstand in einer bundesweiten Allianz.
Herr Prof. Dr. Jarass untersucht in seiner Studie den Netzenwicklungsplan 2030 und kommt zu dem Fazit, dass die fehlende Berücksichtigung der Netzausbaukosten ein schwerer methodischer Fehler ist, der die gesamte Bedarfsanalyse des aktuellen Netzentwicklungsplanes fragwürdig macht. Dem Gutachten liegen offiziell veröffentlichte Zahlen zu Grunde. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird im NEP nicht durchgeführt, obwohl sie vom europäischen Verband der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E in Abstimmung mit der EU zwingend gefordert wird. Es gibt nur eine Nutzen- keine Kostenanalyse. Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten führt zu einem überhöhten Netzausbau und damit zu erhöhten Stromkosten .
Der Ausbau soll massiv erhöht werden, mehr als dreimal so viel wie in Deutschland gebraucht wird. Eine dezentrale Stromerzeugung wird dadurch systematisch benachteiligt und die Energiewende behindert. Die dezentrale Erzeugung und Netzausbaukosten werden nicht berücksichtigt. Das macht den ganzen Bedarfsentwicklungsplan fragwürdig.
Nach Überzeugung von Rainer Kleedörfer, Leiter Unternehmensentwicklung N-ERGIE Aktiengesellschaft, muss die Energiewende stark dezentral ausgeprägt sein. Eine verstärkte Beteiligung von Bürgern und Kommunen sorge für mehr Akzeptanz.
Das Gutachten zeigt, dass HGÜ-Trassen keinen rechtssicheren, effizienten und umweltverträglichen Ausbau gem. § 1 NABEG darstellen. Die bisher geschätzten Kosten in Höhe von 95 Mrd. € werden nicht reichen. § 1 Abs. 3 EnWG verlangt, dass die Kosten der Energieversorgung verringert werden. Der vorliegende NEP ist das genaue Gegenteil. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann warnt vor einer unbegrenzten Aufladung der Kosten auf den Verbraucher und kündigt Widerstand an. Der NEP muss neue Maßstäbe anlegen und darf nicht zum Selbstbedienungsladen für die Netzbetreiber werden.
Dörte Hamann vom Aktionsbündnis gegen Süd-Ost-Link, die die Veranstaltung federführend für alle BI’s moderierte , stellt im Schlusswort nochmal klar, dass die Energiewende so schnell wie möglich stattfinden muss. Unser Kampf gegen überzogenen Netzausbau und den Schaden, den die Trassen anrichten, kann auch eine Chance sein, die Bürger für eine dezentrale Energiewende zu begeistern.
Wir brauchen eine bezahlbare Energieversorgung durch eine stark dezentral ausgeprägte Energiewende.
Gez. Hildegard Beyfuß
Vorsitzende Bürgerinitiative A7 Stromtrasse NEIN e.V.