Mitglied werden!         

kurz erklärt || Fachbegriffe zum Thema

Begriff Definition
BNetzA

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (Abk. BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten.

Bundesbedarfsplan

Der Bundesbedarfsplan ist das Ergebnis des Netzentwicklungsplans, mit dem zuvor der Ausbaubedarf des deutschen Strom- und Gasnetzes dargestellt wurde.

Mit dem Bundesbedarfsplan werden nun die Stromnetz-Ausbaumaßnahmen, für die "eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs" festgestellt.

(Quelle: Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten wie z.B. dem Stromnetz.

(Quelle: Wikipedia)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.