kurz erklärt || Fachbegriffe zum Thema
Begriff | Definition |
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BNetzA | Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (Abk. BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. |
Bundesbedarfsplan | Der Bundesbedarfsplan ist das Ergebnis des Netzentwicklungsplans, mit dem zuvor der Ausbaubedarf des deutschen Strom- und Gasnetzes dargestellt wurde. Mit dem Bundesbedarfsplan werden nun die Stromnetz-Ausbaumaßnahmen, für die "eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs" festgestellt. (Quelle: Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG) |
Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten wie z.B. dem Stromnetz. (Quelle: Wikipedia) |